Pflegeberatungsgespräch
Pflegeberatungsgespräche nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, ist in bestimmten Pflegegraden regelmäßig ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Die Pflegekassen schreiben diese Beratungseinsätze zur Sicherstellung der häuslichen Pflege vor.
Dabei geht es darum, gemeinsam zu schauen, ob die Pflege zu Hause gut funktioniert und ob gegebenenfalls Unterstützung oder weitere Hilfsangebote benötigt werden.
Wie häufig ist der Beratungseinsatz erforderlich?
Die vorgeschriebenen Abstände richten sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: kann halbjährlich in Anspruch genommen werden
Pflegegrad 2: mindestens einmal halbjährlich
Pflegegrad 3: mindestens einmal halbjährlich
Pflegegrad 4: mindestens einmal vierteljährlich
Pflegegrad 5: mindestens einmal vierteljährlich
Wir übernehmen den Beratungseinsatz bei Ihnen und stehen Ihnen als persönlicher Ansprechpartner rund um die häusliche Pflege zur Seite.
Wir beraten Sie zu Ihrer aktuellen Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die Pflege im Alltag bestmöglich zu organisieren.
Sie sind sich unsicher, wann Ihr nächster Beratungseinsatz fällig ist? Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da.
Machen Sie einen Termin mit uns aus
Tel: 06672-8699-401
eMail: beratung@amadeus-eiterfeld.de
Kommen Sie gerne auch persönlich bei uns vorbei.